Fremdenrecht in Österreich: Die wichtigsten Änderungen 2026

Stand: 24. Oktober 2026 · Shahbaz Jalali, Übersetzungsbüro & Behördenberatung

2026 bringt die größte Reform des Fremden- und Asylrechts seit rund 20 Jahren. Dieser Beitrag fasst zusammen, was sich geändert hat und worauf Betroffene jetzt achten müssen.

1. Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) – seit 12. Juni 2026

Mit dem AMPAG (BGBl. I Nr. 39/2026) wurde das österreichische Recht an den EU-Asyl- und Migrationspakt angepasst:

2. Familiennachzug: Quotensystem

Mit der NAG-Novelle (BGBl. I Nr. 81/2026) wird der Familiennachzug zu Schutzberechtigten aus dem Asylrecht in das Niederlassungsrecht verlegt und über ein Quotensystem geregelt (§ 46a NAG; zuständig ist das BFA).

Praxis-Hinweis: Ob und in welcher Höhe die Quote aktuell gilt, vor jeder Antragstellung bei der Behörde oder in einer Beratung klären. Bestehende Anträge nicht zurückziehen.

3. Rot-Weiß-Rot-Karte

4. Unbegleitete Minderjährige

Die Obsorge liegt künftig kraft Gesetzes beim Kinder- und Jugendhilfeträger, binnen 15 Tagen und ohne vorheriges Pflegschaftsverfahren. Bei Zweifeln am Alter entscheidet ein Gericht; bis dahin gilt grundsätzlich Minderjährigkeit.

5. Abschiebung straffälliger Fremder

Der Nationalrat hat am 14. Oktober 2026 eine Novelle des Strafvollzugsgesetzes beschlossen. Ab 1. November 2026 können ausländische Straftäter nach der Mindesthaft auch gegen ihren Willen direkt aus der Haft abgeschoben werden. Ausgenommen sind Sexualdelikte, schwere Gewaltdelikte und terroristische Straftaten. Bei Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren kann der Haftantritt aufgeschoben werden, um eine Berufsausbildung abzuschließen.

6. Staatsbürgerschaft

Das AMPAG hat auch Bestimmungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes angepasst. Eine größere Reform (strengere Deutsch- und Werteanforderungen) ist angekündigt; ein beschlossenes Reformgesetz wurde bisher nicht gefunden.

Was Betroffene jetzt tun sollten

Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.

Quellen