Fremdenrecht in Österreich: Die wichtigsten Änderungen 2026
Stand: 24. Oktober 2026 · Shahbaz Jalali, Übersetzungsbüro & Behördenberatung
2026 bringt die größte Reform des Fremden- und Asylrechts seit rund 20 Jahren. Dieser Beitrag fasst zusammen, was sich geändert hat und worauf Betroffene jetzt achten müssen.
1. Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) – seit 12. Juni 2026
Mit dem AMPAG (BGBl. I Nr. 39/2026) wurde das österreichische Recht an den EU-Asyl- und Migrationspakt angepasst:
- Neue Begriffe: „Antragsteller“ statt „Asylwerber“, „Flüchtlingseigenschaft“ statt „Status des Asylberechtigten“.
- Screening an der Außengrenze: Identitätsfeststellung, biometrische Daten, Sicherheitskontrolle, vorläufige Gesundheits- und Vulnerabilitätsprüfung. Das nationale Zulassungsverfahren entfällt.
- Beschleunigtes Verfahren (u. a. bei Herkunftsstaaten mit Anerkennungsquote bis 20 %): Entscheidung in 3 statt 6 Monaten, Rechtsmittelfrist 10 Tage statt 4 Wochen.
- Haft: erweiterte Möglichkeiten, z. B. bei fehlender Mitwirkung oder im Grenzverfahren; Voraussetzung sind Fluchtgefahr und Verhältnismäßigkeit, gelindere Mittel haben Vorrang.
- Rechtsauskunft statt Rechtsberatung vor dem BFA (Gruppentermine, BBU GmbH). Vor dem Bundesverwaltungsgericht bleibt kostenlose Rechtsberatung und -vertretung auf Antrag bestehen.
- Neuer Aufenthaltstitel aus Gründen des Art. 2 oder 3 EMRK für Personen, die nicht abgeschoben werden dürfen, aber keinen subsidiären Schutz erhalten.
- Besondere Schutzbedürftigkeit wird in allen Verfahrensphasen berücksichtigt; die Volksanwaltschaft überwacht die Grundrechte bei Grenzverfahren (Flughafen Schwechat).
2. Familiennachzug: Quotensystem
Mit der NAG-Novelle (BGBl. I Nr. 81/2026) wird der Familiennachzug zu Schutzberechtigten aus dem Asylrecht in das Niederlassungsrecht verlegt und über ein Quotensystem geregelt (§ 46a NAG; zuständig ist das BFA).
- Der bisherige Familiennachzug nach § 35 AsylG fällt seit 12. Juni 2026 weg.
- Die Notverordnung zum Stopp des Familiennachzugs ist Anfang Juli 2026 ausgelaufen; anhängige Verfahren sind bis zum Inkrafttreten der Quotenregelung ausgesetzt.
- Die Quoten werden in der Niederlassungsverordnung gemeinsam mit den Ländern festgelegt. Stand Anfang Juli 2026: Die Verhandlungen hatten noch nicht begonnen.
- Experten halten die Quote für unvereinbar mit der EU-Familienzusammenführungsrichtlinie.
3. Rot-Weiß-Rot-Karte
- Hochqualifizierte mit „Jobseeker-Visum“ dürfen das Verfahren zur Rot-Weiß-Rot-Karte im Inland abwarten.
- Die geänderten Fassungen von § 41 NAG und § 20d AuslBG gelten laut Rechtsinformationssystem ab 7. August 2026.
4. Unbegleitete Minderjährige
Die Obsorge liegt künftig kraft Gesetzes beim Kinder- und Jugendhilfeträger, binnen 15 Tagen und ohne vorheriges Pflegschaftsverfahren. Bei Zweifeln am Alter entscheidet ein Gericht; bis dahin gilt grundsätzlich Minderjährigkeit.
5. Abschiebung straffälliger Fremder
Der Nationalrat hat am 14. Oktober 2026 eine Novelle des Strafvollzugsgesetzes beschlossen. Ab 1. November 2026 können ausländische Straftäter nach der Mindesthaft auch gegen ihren Willen direkt aus der Haft abgeschoben werden. Ausgenommen sind Sexualdelikte, schwere Gewaltdelikte und terroristische Straftaten. Bei Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren kann der Haftantritt aufgeschoben werden, um eine Berufsausbildung abzuschließen.
6. Staatsbürgerschaft
Das AMPAG hat auch Bestimmungen des Staatsbürgerschaftsgesetzes angepasst. Eine größere Reform (strengere Deutsch- und Werteanforderungen) ist angekündigt; ein beschlossenes Reformgesetz wurde bisher nicht gefunden.
Was Betroffene jetzt tun sollten
- Fristen genau beachten – besonders die Rechtsmittelfrist von 10 Tagen im beschleunigten Verfahren.
- Bescheide und Ladungen vollständig lesen und übersetzen lassen.
- Mitwirkungspflichten ernst nehmen: fehlende Mitwirkung kann Haft zur Folge haben.
- Vor Anträgen auf Familiennachzug den aktuellen Stand der Quote klären.
Hinweis: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.