💼 Selbstständigkeit

Gewerbeschein in Salzburg anmelden

Von der Idee zum eigenen Gewerbe: Hilfe bei Anmeldung, Voraussetzungen und Behördenwegen in Salzburg.

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Freies oder reglementiertes Gewerbe?

Freie Gewerbe benötigen keinen Befähigungsnachweis und können meist sofort angemeldet werden. Reglementierte Gewerbe erfordern einen Befähigungsnachweis (Ausbildung, Praxis oder Anerkennung). Die Anmeldung erfolgt bei der Gewerbebehörde (Magistrat Salzburg bzw. zuständige BH); die WKO Salzburg berät kostenlos im Gründerservice.

Gewerbe anmelden – Schritt für Schritt

  1. 1
    Gewerbe einordnen
    Frei oder reglementiert? Befähigung prüfen.
  2. 2
    Voraussetzungen
    Österreich/EU/EWR/Schweiz oder entsprechende fremdenrechtliche Berechtigung; auch Asylwerber unter den unten genannten Voraussetzungen sowie Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte. Volljährigkeit, Gewerbeausschlussgründe und Befähigung prüfen.
  3. 3
    Anmeldung
    Bei der Gewerbebehörde – persönlich oder via USP online.
  4. 4
    SVS & Finanzamt
    Sozialversicherung (SVS) und Steuernummer beantragen.
  5. 5
    Start
    Gewerbeschein erhalten, Tätigkeit aufnehmen.

Gewerbeanmeldung für Asylwerber und Schutzberechtigte

Auch Asylwerber können ein Gewerbe anmelden. Nach § 7 Abs. 2 GVG-B 2005 ist selbstständige Erwerbstätigkeit zulässig, wenn seit der Registrierung des Antrags auf internationalen Schutz mindestens drei Monate vergangen sind, das Verfahren nicht oder nicht mehr nach Art. 42 Abs. 1 lit. a bis f der Verordnung (EU) 2024/1348 beschleunigt geführt wird und ein Recht auf Verbleib im Bundesgebiet besteht. Die weiße Karte allein genügt nicht; drei Monate seit der Einreise reichen ebenfalls nicht. Beginn und Ende der selbstständigen Tätigkeit sind der Behörde mitzuteilen.

Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte dürfen grundsätzlich selbstständig tätig sein. Für alle gelten zusätzlich die gewerberechtlichen Voraussetzungen: insbesondere Volljährigkeit, keine Gewerbeausschlussgründe und bei reglementierten Gewerben der erforderliche Befähigungsnachweis. Für echte Selbstständigkeit ist keine AMS-Beschäftigungsbewilligung erforderlich. Zuständig für die Gewerbeanmeldung ist die Gewerbebehörde am Gewerbestandort; die WKO berät. Stand: 19.10.2026; § 7 Abs. 2 GVG-B 2005 in der seit 12.06.2026 geltenden Fassung (BGBl. I Nr. 39/2026), § 14 GewO 1994.

RIS: § 7 GVG-B 2005 · WKO: Gewerbe

Offizielle Stellen & Tools

🏛️ WKO Gründerservice Salzburg – Ihre erste Anlaufstelle

Das Gründerservice der Wirtschaftskammer Salzburg (WKO) ist die kostenlose Beratungsstelle für alle, die sich selbstständig machen oder ein Unternehmen gründen möchten. Die Beratung ist vertraulich, kostenlos und auf Wunsch auch in mehreren Sprachen verfügbar.

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Gewerberecht

Welches Gewerbe brauche ich? Freies oder reglementiertes Gewerbe? Befähigungsnachweis erforderlich?

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Finanzierung & Förderung

Fördermöglichkeiten, Kredite, NeuFöG-Befreiung (Neugründungsförderungsgesetz) für die ersten Jahre.

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Steuer & SVS

Steuerpflichten, Sozialversicherung (SVS), Mindestbeiträge, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

📊

Businessplan

Unterstützung bei Businessplan, Umsatzplanung und Marktkenntnissen – mit externen Fachleuten.

📍 WKO Bezirksstellen in Salzburg

Die WKO hat in jedem Bezirk eine Anlaufstelle. Diese Bezirksstellen bieten dieselben Leistungen wie die Hauptstelle – direkt vor Ort, ohne weite Anreise nach Salzburg-Stadt.

  • HQ
    WKO Hauptstelle Salzburg – Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg
    📞 0662 88 88-0 · 📧 info@wks.at · Mo–Do 07:30–17:00, Fr 07:30–12:30
    Gründerservice: 📞 0662 88 88-541 · 📧 gs@wks.at
    Termin Gründerservice
  • SBG
    Bezirksstelle Salzburg-Stadt / Flachgau / Tennengau – Julius-Raab-Platz 1, 5027 Salzburg
    📞 0662 88 88-551 · 📧 salzburg@wks.at | flachgau@wks.at | tennengau@wks.at
  • PO
    Bezirksstelle Pongau – Premweg 4, 5600 St. Johann im Pongau
    📞 06412 43 43 · 📧 pongau@wks.at
  • PI
    Bezirksstelle Pinzgau – Schulstraße 14, 5700 Zell am See
    📞 06542 72440 · 📧 pinzgau@wks.at
  • LU
    Bezirksstelle Lungau – Friedhofstraße 6, 5580 Tamsweg
    📞 06474 2253 · 📧 lungau@wks.at
  • 💡 Wichtig: Für das Gründerservice ist eine Voranmeldung erforderlich. Die Beratung ist für WKO-Mitglieder und Gründungsinteressierte kostenlos. Zusätzliche Spezialberatungen (Buchhaltung, Marketing, Recht) werden kostenlos durch externe Partner angeboten.

    So unterstützt Sie Shahbaz JALALI

    Persönliche Beratung in Salzburg

    Shahbaz JALALI – Gerichtsdolmetscher & Behördenberater · 25+ Jahre Erfahrung · Farsi & Deutsch

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