Von der Idee zum eigenen Gewerbe: Hilfe bei Anmeldung, Voraussetzungen und Behördenwegen in Salzburg.
Freie Gewerbe benötigen keinen Befähigungsnachweis und können meist sofort angemeldet werden. Reglementierte Gewerbe erfordern einen Befähigungsnachweis (Ausbildung, Praxis oder Anerkennung). Die Anmeldung erfolgt bei der Gewerbebehörde (Magistrat Salzburg bzw. zuständige BH); die WKO Salzburg berät kostenlos im Gründerservice.
Auch Asylwerber können ein Gewerbe anmelden. Nach § 7 Abs. 2 GVG-B 2005 ist selbstständige Erwerbstätigkeit zulässig, wenn seit der Registrierung des Antrags auf internationalen Schutz mindestens drei Monate vergangen sind, das Verfahren nicht oder nicht mehr nach Art. 42 Abs. 1 lit. a bis f der Verordnung (EU) 2024/1348 beschleunigt geführt wird und ein Recht auf Verbleib im Bundesgebiet besteht. Die weiße Karte allein genügt nicht; drei Monate seit der Einreise reichen ebenfalls nicht. Beginn und Ende der selbstständigen Tätigkeit sind der Behörde mitzuteilen.
Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte dürfen grundsätzlich selbstständig tätig sein. Für alle gelten zusätzlich die gewerberechtlichen Voraussetzungen: insbesondere Volljährigkeit, keine Gewerbeausschlussgründe und bei reglementierten Gewerben der erforderliche Befähigungsnachweis. Für echte Selbstständigkeit ist keine AMS-Beschäftigungsbewilligung erforderlich. Zuständig für die Gewerbeanmeldung ist die Gewerbebehörde am Gewerbestandort; die WKO berät. Stand: 19.10.2026; § 7 Abs. 2 GVG-B 2005 in der seit 12.06.2026 geltenden Fassung (BGBl. I Nr. 39/2026), § 14 GewO 1994.
Das Gründerservice der Wirtschaftskammer Salzburg (WKO) ist die kostenlose Beratungsstelle für alle, die sich selbstständig machen oder ein Unternehmen gründen möchten. Die Beratung ist vertraulich, kostenlos und auf Wunsch auch in mehreren Sprachen verfügbar.
Welches Gewerbe brauche ich? Freies oder reglementiertes Gewerbe? Befähigungsnachweis erforderlich?
Fördermöglichkeiten, Kredite, NeuFöG-Befreiung (Neugründungsförderungsgesetz) für die ersten Jahre.
Steuerpflichten, Sozialversicherung (SVS), Mindestbeiträge, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Unterstützung bei Businessplan, Umsatzplanung und Marktkenntnissen – mit externen Fachleuten.
Die WKO hat in jedem Bezirk eine Anlaufstelle. Diese Bezirksstellen bieten dieselben Leistungen wie die Hauptstelle – direkt vor Ort, ohne weite Anreise nach Salzburg-Stadt.
Shahbaz JALALI – Gerichtsdolmetscher & Behördenberater · 25+ Jahre Erfahrung · Farsi & Deutsch